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BFSG Selbstcheck: Ist mein Unternehmen vom Barriere­­freiheits­­stärkungs­­gesetz betroffen?

Seit 2025 gelten mit dem Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) neue Anforderungen an digitale Angebote. Viele Websites, Online-Shops und PDF-Dokumente müssen barrierefrei nutzbar sein, sonst drohen Beschwerden, Abmahnungen und im Extremfall sogar ein Abschalten des Angebots.

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Corporate Website

Viele Unternehmens­webseiten, die sich an Verbraucher richten und Kontakt- oder Anfrage­formulare zur Vertrags­anbahnung nutzen, müssen nach BFSG barrierefrei sein – testen Sie jetzt.

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Online-Shop

Webshops, über die Bestellungen, Buchungen oder Zahlungen abgewickelt werden, fallen in vielen Fällen in den Bereich des BFSG und müssen barrierefrei nutzbar sein – jetzt prüfen.

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PDF-Dokumente

PDFs, die auf öffentlichen Websites und Portalen bereitgestellt werden (z. B. Preislisten, Formulare, Broschüren), müssen ebenfalls barrierefrei gestaltet sein – machen Sie jetzt den Check.