BFSG Selbstcheck: Ist mein Unternehmen vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen?
Seit 2025 gelten mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) neue Anforderungen an digitale Angebote. Viele Websites, Online-Shops und PDF-Dokumente müssen barrierefrei nutzbar sein, sonst drohen Beschwerden, Abmahnungen und im Extremfall sogar ein Abschalten des Angebots.
Corporate Website
Viele Unternehmenswebseiten, die sich an Verbraucher richten und Kontakt- oder Anfrageformulare zur Vertragsanbahnung nutzen, müssen nach BFSG barrierefrei sein – testen Sie jetzt.
Online-Shop
Webshops, über die Bestellungen, Buchungen oder Zahlungen abgewickelt werden, fallen in vielen Fällen in den Bereich des BFSG und müssen barrierefrei nutzbar sein – jetzt prüfen.
PDF-Dokumente
PDFs, die auf öffentlichen Websites und Portalen bereitgestellt werden (z. B. Preislisten, Formulare, Broschüren), müssen ebenfalls barrierefrei gestaltet sein – machen Sie jetzt den Check.






